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Finanzen Steuern Recht

Unternehmensorganisation unter Publizitätsgesichtspunkten

Gesetzlicher Rahmen und Gestaltungsspielräume bei der Offenlegungspflicht

Die Einhaltung der Offenlegungsvorschriften wird durch das Bundesministerium der Justiz konsequent überwacht. Unternehmen, die bestimmte Informationen nicht publizieren wollen, müssen daher ihre Organisationsstruktur so ausrichten, dass sie ihr Geheimhaltungsinteresse mit den bestehenden Publikationsverpflichtungen in Einklang bringen.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Stefan Hoischen, Herford | Dr. iur. Rolf Weber, Herford

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